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   BVerwG, 19.02.1975 - II WD 34.74   

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https://dejure.org/1975,8574
BVerwG, 19.02.1975 - II WD 34.74 (https://dejure.org/1975,8574)
BVerwG, Entscheidung vom 19.02.1975 - II WD 34.74 (https://dejure.org/1975,8574)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Februar 1975 - II WD 34.74 (https://dejure.org/1975,8574)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Trunkenheitsfahrt eines Soldaten mit einem Dienstfahrzeug als schweres Dienstvergehen - Alkoholmissbrauch auf einem Truppenübungsplatz - Gehaltskürzung als Disziplinarmaßnahme - Rückschluss auf die Blutalkoholkonzentration eines Unteroffiziers bei Dienstbeginn

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 21.02.1974 - II WD 32.73

    Unterschlagung und Urkundenfälschung durch einen Soldat - Eigentums- und

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1975 - II WD 34.74
    Zur Bemessung der Disziplinarmaßnahme ist im Hinblick darauf, daß der Soldat wegen des dem Anschuldigungspunkt 1 zugrunde liegenden Sachverhalts strafgerichtlich bestraft worden ist, vorab folgendes klarzustellen: Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 21. Februar 1974 - II WD 32/73 - klargestellt hat, ist der Maßnahmebemessung zunächst die Gesamtheit aller festgestellten schuldhaften Pflichtverletzungen zugrunde zu legen; ergibt sich dabei, daß eine schwerere Disziplinarmaßnahme als die Gehaltskürzung angemessen ist, bleibt für die Prüfung der Voraussetzungen des § 8 Satz 1 WDO auch dann kein Raum, wenn eine der strafgerichtlich abgeurteilten Pflichtverletzungen für sich allein keine härtere Maßnahme als eine Gehaltskürzung erfordert hätte.
  • BVerwG, 02.07.2003 - 2 WD 47.02

    Wachdienst; Wachverfehlung; Auslandseinsatz; außergewöhnliche situationsgebundene

    Fehlten solche besonderen Erschwerungsgründe oder kam ihnen geringere Bedeutung zu, ist regelmäßig auf eine Maßnahme unterhalb der Schwelle der Dienstgradherabsetzung erkannt worden (Urteile vom 28. Oktober 1969 - BVerwG 2 WD 45.69 - vom 1. März 1972 - BVerwG 2 WD 39.71 -, vom 19. Februar 1975 - BVerwG 2 WD 34.74 - und vom 2. Dezember 1976 - BVerwG 2 WD 52.76 -).
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